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   LAG Hessen, 16.11.2018 - 10 Sa 1579/17   

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LAG Hessen, 16.11.2018 - 10 Sa 1579/17 (https://dejure.org/2018,58493)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16.11.2018 - 10 Sa 1579/17 (https://dejure.org/2018,58493)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16. November 2018 - 10 Sa 1579/17 (https://dejure.org/2018,58493)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 SokaSiG, § 1 Abs. 2 VTV-Bau

  • IWW

    § 812 BGB, § 7 Abs. 6 SokaSiG, §§ 18 Abs. 2, 21 VTV, § 1 Abs. 2 Satz 1 VTV, § 1 ... Abs. 2 VTV, § 1 GmbHG, § 138 Abs. 1, Abs. 2 ZPO, Abschn. II VTV, § 5 Abs. 4 TVG, Art. 100 GG, § 138 Abs. 2, 3 ZPO, § 24 Abs. 4 VTV, § 199 Abs. 1 BGB, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB, § 167 ZPO, § 213 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Auszug aus LAG Hessen, 16.11.2018 - 10 Sa 1579/17
    Eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 GG scheidet aus vor (hierzu näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 ff.; Revision eingelegt unter 10 AZR 318/17; so nun auch BAG 20. November 2018 - 10 AZR 121/18 - PM Nr. 64/18) .

    Zur Vermeidung von bloßen Wiederholungen wird davon abgesehen, die Gründe aus dem Urteil der Kammer vom 2. Juni 2017 an dieser Stelle wiederzugeben und es wird stattdessen auf die Fundstelle in NZA-RR 2017, 485 verwiesen.

    Denn insoweit findet § 213 BGB Anwendung (Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 279 ff., NZA-RR 2017, 485) .

    § 213 BGB ist auf die tarifliche Ausschluss jedenfalls entsprechend anwendbar (näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 289 ff., NZA-RR 2017, 485) .

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 180/05

    Baugewerbebetrieb - Bau von Wohnungen zur Vermietung

    Auszug aus LAG Hessen, 16.11.2018 - 10 Sa 1579/17
    a) Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben in den tariflichen Vorschriften den Gewerbebegriff des staatlichen Gewerberechts in Bezug genommen (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 18, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris; BAG 11. März 1998 - 10 AZR 220/97 - zu II 1 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 204; vgl. zuletzt Hess. LAG 29. Mai 2015 - 10 Sa 1444/14 - n.v.) .

    Dieser Gewerbebegriff umfasst alle erlaubten selbstständigen Tätigkeiten, die auf nachhaltige Gewinnerzielung gerichtet sind und fortgesetzt ausgeübt werden, unter Ausschluss der Urproduktion (z.B. der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei), der freien Berufe sowie des öffentlichen Dienstes (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 18, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris ) .

    Ein Gewerbebetrieb liegt auch vor, wenn das Motiv der jeweiligen Tätigkeit in einer nachhaltigen Vermögensvermehrung besteht (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 18, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn die Verwaltung des Bauwerks eine besonders umfangreiche, berufsmäßige Tätigkeit erfordert, so dass nach dem Gesamtbild der zu beurteilenden Tätigkeit auch die zur Schaffung dieser Erwerbsquelle notwendigen baulichen Leistungen als gewerblich einzustufen sind (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 19, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; ohne die letztgenannte Einschränkung für die Errichtung und Vermietung von Gebäuden allerdings BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris).

  • BAG, 03.12.2003 - 10 AZR 107/03

    Sozialkassen des Baugewerbes - Sanierung von eigenen Gebäuden zum Zwecke der

    Auszug aus LAG Hessen, 16.11.2018 - 10 Sa 1579/17
    a) Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben in den tariflichen Vorschriften den Gewerbebegriff des staatlichen Gewerberechts in Bezug genommen (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 18, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris; BAG 11. März 1998 - 10 AZR 220/97 - zu II 1 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 204; vgl. zuletzt Hess. LAG 29. Mai 2015 - 10 Sa 1444/14 - n.v.) .

    Dieser Gewerbebegriff umfasst alle erlaubten selbstständigen Tätigkeiten, die auf nachhaltige Gewinnerzielung gerichtet sind und fortgesetzt ausgeübt werden, unter Ausschluss der Urproduktion (z.B. der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei), der freien Berufe sowie des öffentlichen Dienstes (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 18, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris ) .

    Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn die Verwaltung des Bauwerks eine besonders umfangreiche, berufsmäßige Tätigkeit erfordert, so dass nach dem Gesamtbild der zu beurteilenden Tätigkeit auch die zur Schaffung dieser Erwerbsquelle notwendigen baulichen Leistungen als gewerblich einzustufen sind (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 19, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; ohne die letztgenannte Einschränkung für die Errichtung und Vermietung von Gebäuden allerdings BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris).

    Nicht entscheidend ist, ob bauliche Leistungen allgemein auf dem freien Markt angeboten werden oder ob diese nur gegenüber einem bestimmten Kunden in Auftrag gegeben wurden ( vgl. BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b aa der Gründe, Juris).

  • BAG, 20.11.2018 - 10 AZR 121/18

    SokaSiG aus Sicht des Zehnten Senats verfassungsgemäß

    Auszug aus LAG Hessen, 16.11.2018 - 10 Sa 1579/17
    Das SokaSiG ist wirksam und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (so nun auch BAG 20. November 2018 - 10 AZR 121/18 - PM Nr. 64/18) .

    Eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 GG scheidet aus vor (hierzu näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 ff.; Revision eingelegt unter 10 AZR 318/17; so nun auch BAG 20. November 2018 - 10 AZR 121/18 - PM Nr. 64/18) .

  • LAG Hessen, 13.11.2015 - 10 Sa 250/14
    Auszug aus LAG Hessen, 16.11.2018 - 10 Sa 1579/17
    Nach einer Beweisaufnahme hat das Berufungsgericht mit Urteil vom 13. November 2015 - 10 Sa 250/14 - angenommen, es seien überwiegend bauliche Tätigkeiten erbracht worden, weshalb die Beklagte zur Beitragszahlung verpflichtet sei.

    Denn der Kläger konnte sich auf Feststellungen des HZA B sowie die Feststellungen in dem Vorverfahren 10 Sa 250/14 stützen, dass ein baugewerblicher Betrieb vorlag.

  • BAG, 11.03.1998 - 10 AZR 220/97

    Gewerbliche Erbringung baulicher Leistungen

    Auszug aus LAG Hessen, 16.11.2018 - 10 Sa 1579/17
    a) Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben in den tariflichen Vorschriften den Gewerbebegriff des staatlichen Gewerberechts in Bezug genommen (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 180/05 - Rn. 18, AP Nr. 280 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - zu II 2 b der Gründe, Juris; BAG 11. März 1998 - 10 AZR 220/97 - zu II 1 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 204; vgl. zuletzt Hess. LAG 29. Mai 2015 - 10 Sa 1444/14 - n.v.) .

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH 10. Mai 1979 - VII ZR 97/78 - BGHZ 74, 273, 276 f. m.w.N) und des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 11. März 1998 - 10 AZR 220/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 204) ist die Errichtung von Gebäuden, der die Instandsetzung gleichzustellen ist, zum Zwecke der Vermietung und Verpachtung durch den Eigentümer grundsätzlich kein Gewerbebetrieb des Vermieters, sondern eine Art der Nutzung des Eigentums am Grundstück.

  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 318/17

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

    Auszug aus LAG Hessen, 16.11.2018 - 10 Sa 1579/17
    Eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 GG scheidet aus vor (hierzu näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 ff.; Revision eingelegt unter 10 AZR 318/17; so nun auch BAG 20. November 2018 - 10 AZR 121/18 - PM Nr. 64/18) .
  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 415/13

    Sozialkassen - Beitragspflicht - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Hessen, 16.11.2018 - 10 Sa 1579/17
    Nicht erforderlich ist, dass sie jede Einzelheit der behaupteten Tätigkeiten vorträgt (vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 415/13 - Rn. 20, EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 145) .
  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 959/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 16.11.2018 - 10 Sa 1579/17
    Um feststellen zu können, welche Tätigkeiten in welchem Umfang ausgeübt wurden, muss der Arbeitgeber auch zu den zeitlichen Anteilen der verschiedenen Tätigkeiten Stellung nehmen (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 30, NZA 2014, 1282).
  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 669/13

    Bautenschutzarbeiten - Inspektion von Kabelschächten

    Auszug aus LAG Hessen, 16.11.2018 - 10 Sa 1579/17
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst und auch handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 12, NZA 2014, 791) .
  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12

    Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich - Gussasphaltkocher

  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09

    Baugewerbe - Gewerbe "Installateur und Heizungsbauer

  • LAG Hessen, 20.06.2017 - 12 Sa 518/16

    Teilnahme eines Trockenbauunternehmens am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • LAG Hessen, 16.11.2018 - 10 Sa 931/18

    § 7 SokaSiG, § 1 Abs. 2 VTV-Bau

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 43/15

    Allgemeinverbindlicherklärung - Wirksamkeit - Tarifverträge über das

  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 97/78

    Begriff des Gewerbebetriebs im zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Sinne;

  • BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 646/87

    Reichweite der Allgemeinverbindlichkeit bei fehlender Tarifzuständigkeit. -

  • BAG, 16.09.2020 - 10 AZR 56/19

    Baugewerbe - Nutzung und Verwaltung eigener Immobilien

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. November 2018 - 10 Sa 1579/17 - wird zurückgewiesen.

    In ihrer am 19. März 2019 zu dem Verfahren - 10 AZR 57/19 - eingereichten Revisionsbegründung, die im Betreff das Aktenzeichen "10 AZR 57/19" trägt, wendet sich die Beklagte gegen das in diesem Revisionsverfahren angefochtene Berufungsurteil - 10 Sa 1579/17 -.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2024 - 10 Sa 1018/23

    Anwendung der Sozialkassentarifverträge auf landeseigene Wohnungsunternehmen bzw.

    Sie versehen deshalb regelmäßig jedenfalls auch bauliche Tätigkeiten i.S.v. § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV (vgl. BAG 16. September 2020 - 56/19 - Rn. 49; NZA 2021, 361; Hess. LAG 16. November 2018 -10 Sa 1579/17 - Rn. 46, Juris).
  • LAG Hessen, 16.11.2018 - 10 Sa 931/18

    § 7 SokaSiG, § 1 Abs. 2 VTV-Bau

    In dem Rechtsstreit 10 Sa 1579/17 hat die Beklagte mit Schriftsatz vom 15. August 2018 eingeräumt, dass im Jahre 2012 Herr B beschäftigt war.
  • LAG Hessen, 28.06.2019 - 10 Sa 158/19

    1. Werden baugewerbliche Arbeiten durch eine GmbH an Grundstücken erbracht, die

    Durch Urteil jeweils vom 16. November 2018 in den Berufungsverfahren - 10 Sa 1579/17 - sowie - 10 Sa 931/18 SK - ist eine Beitragspflicht für die Monate Januar 2012 bis November 2012 sowie Dezember 2012 bis Dezember 2013 angenommen worden; gegen die beiden letztgenannten Entscheidungen hat die Beklagte Revision zum Bundesarbeitsgericht eingelegt.
  • LAG Hessen, 17.12.2021 - 10 Sa 403/21

    Zahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren Bau für ein Unternehmen der

    Sie versehen deshalb regelmäßig jedenfalls auch bauliche Tätigkeiten i.S.v. § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV (vgl. BAG 16. September 2020 - 56/19 - Rn. 49; NZA 2021, 361; Hess. LAG 16. November 2018 - 10 Sa 1579/17 - Rn. 46, Juris) .
  • LAG Hessen, 14.10.2022 - 10 Sa 586/22

    Arbeitgeber i.S.d. Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes; Schlüssige Begründung

    Allerdings hat das BAG in der Entscheidung vom 16. Oktober 2020 (- 10 AZR 56/19 - NZA 2021, 361) nicht die von der Vorinstanz vorgetragene Argumentation aufgegriffen, nach der eine Ausnahme aus dem Gewerbebegriff wegen der Betreuung eigenen Vermögens als Kapitalanlage schon deshalb geboten sei, weil diejenige GmbH, die die baugewerblichen Arbeitnehmer beschäftigte, nicht identisch war mit derjenigen GmbH bzw. natürlichen Person, der die Grundstücke gehörten (vgl. Hess. LAG 16. November 2018 - 10 Sa 1579/17 - Rn. 39, Juris).
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